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Willkommen auf der Homepage der Thüringer Piercingschule

Allgemeines zur Ausbildung

 

 

Erst einmal grundlegende Informationen. Piercen und tattowieren sind keine eigetragenen Berufe und jeder kann mit vollendeten 18 Lebensjahr dieses Gewerbe anmelden und betreiben. Dazu ist rechtlich gesehen keinerlei Ausbildungsnachweis erforderlich. Jede Form der Ausbildung in Sachen Piercings und Tätowierungen ist freiwillig.

Warum dann eine Ausbildung?

Eine Ausbildung dient vor allem der eigenen Sicherheit, da man mit dem anfertigen eines Piercings, rechtlich gesehen, eine gefährliche Körperverletzung begeht und für diese auch haftbar gemacht werden kann, sollte eine grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen sein.

Im wilden “drauf-los-Piercen” kann leicht eine Fahrlässigkeit gesehen werden und sollte dabei etwas schief gehen und das wird es mit hoher Wahrscheinlichkeit, kann man schon sehr schnell mit einer Geld- und Haftstrafe rechnen.

Zu dem ist es natürlich dem Kunden gegenüber sehr angenehm, wenn man diesem eine gewisse Sicherheit, mit dem Ausbildungsnachweis bieten kann.

Hier sehen sie glückliche Piercer und Piercerinnen

nach der Ausbildung. Die Thüringer Piercingschule wünscht

allen Absolventen ein erfolgreiches Arbeiten als Piercer.